Mit dem Namen ALLAHs, des Barmherzigen, des Allerbarmers, bismi ʾllāhi ʾr-raḥmāni ʾr-raḥīm

Kategorie: Allgemein

  • IASE Tagungsbeitrag 1999: Muslimische Familien zwischen Islam und Tradition

    Aus der Schatzkiste. Die Wenigsten wissen, dass die IASE seit den 1980er Jahren existiert. Wir haben alte Tagungsbeiträge ausgesucht, um sie wöchentlich hier zu posten. Viel Vergnügen beim Lesen.


    Muslimische Familien zwischen Islam und Tradition

    Malika Douallal

    Nicht nur in der westlichen, sondern auch in der islamischen Welt selbst herrschen viele Unklarheiten und Mißverständnisse über die Lebensweise des Islam. Viele Sitten und Bräuche, die für geheiligt und unverletzlich angesehen werden und für die Bevölkerung schon längst Teil ihres Glaubens geworden sind, haben beim genaueren Hinsehen nur wenig mit dem Islam zu tun und stehen oft sogar im Widerspruch zu islamischen Vorschriften. Dieser Widerspruch zwischen den Vorschriften der Religion und den Gepflogenheiten der Tradition fällt jedoch nur einem Kenner auf. Die Gläubigen selbst, die in einer bestimmten gesellschaftlichen Konstellation leben, können hier genauso wenig differenzieren wie ein außenstehender Betrachter.

    Für die Beschäftigung mit diesem Thema ist vorweg zu klären, was mit „Islam“ gemeint ist und beschrieben wird: Ist z.B. die Lehre der islamischen Religion gemeint oder eher die Sitten und Gewohnheiten der breiten und eher ungebildeten Bevölkerungsschichten sogenannter muslimischer Länder, die Lebensweise der muslimischen Migranten in Europa oder die Staatsideologie sog. islamischer Länder?

    Es soll am Typ der emigrierten muslimischen Familie versucht werden zu zeigen, wie unterschiedliche Faktoren das Bild des Islam verformen, ja oft sogar verfälschen. Das soll unter Berücksichtigung dreier Fragenkomplexe geschehen:

    1. Inwieweit beeinflußt die Familie selbst das Bild des Islam durch regionale und schichtspezifische Gewohnheiten?
    2. Wie wird die muslimische Familie von der nicht-islamischen Gesellschaft gesehen? Wird das, was die Außenwelt für islamisch hält, auch von der Familie selbst so gesehen?
    3. Inwiefern wird eine Vermischung von Tradition und Religion von der herrschenden Schicht eines Landes begünstigt oder gefördert, was auch die Lebensweise der ausgewanderten Familien beeinflußt?

    Zur Verdeutlichung der Situation seien einige kurze Beispiele genannt:

    Ein 17-jähriger türkischer Schüler erzählt seinen deutschen Mitschülern und Lehrern stolz, dass er jeden Jungen verprügele, der sich seiner Schwester auch nur annähere. Er selbst jedoch gibt ständig mit seinen Beziehungen zu Mädchen an. Für das Verständnis der Lehrer und Mitschüler handelt der Junge aus seiner islamischen Identität heraus. Dessen Verhalten stellt eine Bestätigung ihrer Ansichten über die Haltung des Islam zu Frauen dar: muslimische Mädchen werden abgeschirmt und eingeschränkt, während ihre Brüder alle Freiheiten in dieser Gesellschaft genießen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob der Junge selbst sein Verhalten mit Islam begründet oder nicht.

    Ein junges Ehepaar kommt in die Beratung, nachdem ihre Probleme in der Ehe schon zum zweiten Mal eskaliert sind. Sie ist eine praktizierende Muslima, die versucht, ihr Leben nach islamischen Regeln zu orientieren. Vor der Ehe war sie gesellschaftlich engagiert, leitete u.a. eine Studentengruppe und war im Ausländerbeirat aktiv. Nach der Heirat mußte sie alle ihre Aktivitäten aufgeben. Auch das Studium geriet in Gefahr, weil eine Frau in den Augen des Ehemannes nach islamischer Vorschrift in das Haus gehöre, ihre Stimme Bestandteil ihres Intimbereiches („Aura“) und der Umgang mit Fremden in gemischten Gruppen islamisch nicht erlaubt sei. Von seiner Mutter in Syrien, die für ihn das vollkommene Bild einer Muslima darstellt, hat er gelernt, wie eine muslimische Frau zu sein hat. Weil die Ehefrau sich nicht ohne weiteres in dieses Bild fügt, kommt es ständig zu Konflikten. Im Sinne unseres Themas können wir hier fragen, ob die traditionell syrische Frau wirklich dem Bild der muslimischen Frau, wie es die Lehre zeichnet oder ob der junge Mann eine regional-spezifische Lebensweise der Frau mit den islamischen Inhalten vermischt.

    Ein marokkanisches Mädchen kommt zum Jugendamt, weil der Vater es verprügelt hat. Im darauf fol-genden Gespräch mit dem Vater sagt dieser, als muslimischer Vater müsse er seine Tochter schlagen, damit sie gehorche. Die Sozialarbeiterin, die sonst nicht viel mit dem Islam zu tun hat, bekommt durch dieses Gespräch die Information, dass der Islam nicht nur dem Vater erlaube, seine Tochter zu schlagen, sondern ihn sogar dazu auffordere. Diese Information prägt ihr Bild von der muslimischen Familie. Dass dieser Familienvater eher eine traditionelle Lebensweise führt, die mit dem Islam in vieler Hinsicht unvereinbar ist, ist für die Sozialarbeiterin nicht ohne weiteres erkennbar.

    Ein 4-jähriges Kind läßt sich von seiner Erzieherin im Kindergarten auf einmal nichts mehr sagen. Es läßt sich nicht mehr von ihr anfassen und respektiert sie nicht. In einem langen Gespräch sagt das Kind endlich, der Vater habe ihm gesagt, seine Erzieherin sei eine Ungläubige und komme ins Höllenfeuer. Da müsse sie doch böse sein. In seiner Angst, sein Kind könne von einer nichtmuslimischen Erzieherin zu sehr beeinflußt oder sogar missioniert werden, wollte der Vater nur klare Grenzen für das Kind schaffen, wählte dazu jedoch völlig untaugliche Mittel.

    Betrachten wir diese Beispiele genau, so lassen sich aus dem Bedingungsgefüge einige grundlegende Faktoren herausarbeiten:

    Das Problem der Tradition

    Traditionen haben im Leben der Menschen durchaus ihren lebenspraktischen Wert und sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Lebensumständen logisch nachvollziehbar. So ist verständlich, wenn sich ein Bauer mehr auf die Geburt eines Sohnes als auf die einer Tochter freut. Ein Sohn kann ihm bei der schweren Feldarbeit helfen, er bedeutet für ihn außerdem eine Stärkung in der oft rivalisierenden Männergesellschaft und, was noch wichtiger ist, seine Altersvorsorge. Ein Mädchen kann ihn erstens nicht so sehr entlasten und zweitens wird sie sowieso irgendwann heiraten und nicht mehr zur Familie gehören.

    Schwierigkeiten entstehen besonders dann, wenn diese Traditionen von ihrem Kontext losgelöst weitergelebt werden. Ein Bauer aus Zentralanatolien kann seine Sozialisation nicht einfach abstreifen, nur weil er plötzlich in einer Großstadt in Mitteleuropa lebt. Vergleicht man ihn außerdem mit vergleichbarer deutscher Landbevölkerung, wird man gerade in dieser Hinsicht manche Ähnlichkeiten finden. Das Problem liegt darin, dass der Anatolier für die nichtmuslimische Gesellschaft in erster Linie ein Muslim ist und seine Religion repräsentiert, auch wenn er nicht viel darüber weiß und in vieler Hinsicht sich ganz anders verhält als es die Religion fordert. Große Teile seines Verhaltens werden mit dem Islam assoziiert, viele Mißstände finden somit eine Erklärung.

    Nicht die durchdachte und bewußte Verbindung von Religion und Tradition an sich ist ein Problem, sondern die unreflektierte Vermischung beider. Da sich in vielen einzelnen traditionellen Praktiken oder Einstellungen oft ein kleines Fünkchen „islamischer Wahrheit“ findet, ist diese Vermischung so widerstandsfähig. Wenn wir z.B. dem gewalttätigen Ehemann entgegenhalten, dass er seine Frau nicht schlagen darf, so würde er uns auf die bekannte Stelle im Koran verweisen (4:35), die unter bestimmten Umständen in einer bestimmten Art und Weise dem Mann erlaubt, seine Frau zu schlagen. Dass er diese Stelle eigenmächtig und ohne jede Sachkenntnis (fehl-)interpretiert, ändert zunächst an dem Sachverhalt nichts, dass diese Stelle im Koran steht. Ebenso wird der junge Mann, dessen Frau nicht zusammen mit Männern studieren soll, aus dem Koran zitieren, dass auch die Frauen des Propheten (Friede mit ihm) nur hinter einem Vorhang von Männern angesprochen werden durften. Dass dieses Verhalten nur für die Frauen des Propheten galt und unzählige Gegenbeispiele existieren, ist für ihn ebenfalls ohne Belang.

    Trotz aller Kritik ist zu betonen, dass Traditionen und Volkssitten wichtige Funktionen haben und nicht grundsätzlich zu kritisieren sind. Der Islam ist nicht im luftleeren Raum entstanden. Die Völker, die ihn angenommen haben, hatten ihre Bräuche und Gewohnheiten, die der Islam nicht ersetzen wollte. Es entstand nicht etwas völlig Neues, sondern die jeweiligen Kulturen wurden durch den Islam lediglich überformt. Auch war der Prophet selbst nicht grundsätzlich gegen Praktiken aus vorislamischer Zeit. Es gab solche, zu denen er sich nicht geäußert hat oder denen er neutral gegenüber stand. Dann gab es welche, die er zu unterlassen empfohlen und wiederum andere, die er strikt verboten hat.

    Traditionen sind dann gefährlich, wenn sie andere benachteiligen oder gar menschenverachtenden Charakter erhalten, religiösen Charakter annehmen und dadurch unantastbar werden und mit religiösen Inhalten vermischt werden und somit das Bild des Islam verfälschen.

    Migration 

    Viele Verhaltensweisen und Gewohnheiten von Muslimen in der nichtislamischen Gesellschaft, die von dieser zwar als eigenartig und befremdend, jedoch typisch für den Islam angesehen werden, gelten selbst in der islamischen Heimat der Migranten als rückschrittlich, verkrustet und inflexibel. Während die Herkunftsgesellschaft sich weiter entwickelt und von bestimmten Traditionen entfernt hat, werden diese bei im Ausland lebenden Muslimen immer noch gepflegt und gleichsam konserviert. Unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen der ersten muslimischen Gastarbeiter ist es nicht verwunderlich, dass diese den mitgebrachten Sitten und Traditionen weit größere Bedeutung beimaßen als diejenigen, die in der Heimat geblieben waren, stellten sie doch bei allen Unsicherheiten und Ängsten, die das Leben in der Fremde mit sich brachte, ein Stück Vertrautheit und Geborgenheit dar.

    Später wurden dann Frauen und Kinder nachgeholt, oft aus dem Dorf direkt in das westliche Stadtleben. Aus Sorge, die Kinder können von der westlichen Gesellschaft verdorben werden, wurde das Festhalten an althergebrachten Sitten und Dogmen ganz bewußt dazu benutzt, Grenzen zur Außenwelt zu schaffen. Hier liegt einer der Gründe, warum besonders muslimische Migranten der ersten Generation sich weigern, darüber zu reflektieren, welche Bestandteile ihres Handelns der islamischen Lehre entsprechen und welche nicht. Denn würde dabei deutlich, dass vieles eher mit Traditionen zu tun hat, verlören viele ihrer starren Grenzen ihre Legitimation. Das verunsicherte sie um so mehr, als es in Deutschland durch den geringen muslimischen Bevölkerungsanteil und die geringe öffentliche Präsenz des Islam wenig Modelle gibt, wie islamisches Leben hier aussehen kann, der Verlust von Traditionen also immer mit einem Verlust islamischer Identität assoziiert wird.

    Nur der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass natürlich nicht alle muslimische Familien nach diesem Muster leben. Vielen Familien bietet gerade das Leben in der Migration eine wichtige Chance, losgelöst von den Zwängen der heimatlichen Tradition den ursprünglichen Islam wieder zu entdecken und zu den Quellen selbst zurück zu gelangen.

    Schichtspezifisches Verhalten

    Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei den in Deutschland und den westeuropäischen Ländern lebenden Muslime meistens um Arbeitsmigranten handelt, d.h. es geht hier um Menschen, die bereits in der Heimat eine niedrige gesellschaftliche Stellung innehatten oder ein geringes Bildungsniveau besaßen. Hätten sie über eine gesicherte wirtschaftliche und soziale Existenz verfügt, wären nur die wenigsten nach Europa gekommen, um unter oft menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen ihren Unterhalt zu verdienen. Fragen wir nach der Herkunft der Familien, die am meisten das Islam-Bild in der hiesigen Gesellschaft geprägt haben, so stellen wir fest, dass sie meistens aus ländlichen Regionen der Türkei, Marokkos oder Tunesiens kommen.

    In den ländliche Gegenden der ärmeren Ländern, sei es in den Ländern Südamerikas, im Süden Europas oder in sog. islamischen Ländern, hat besonders die Landbevölkerung keinen oder nur sehr begrenzten Zugang zum Bildungssystem. Deshalb sind viele aus der ersten Migrantengeneration Analphabeten. Diese Menschen kennen nur die innerhalb des Dorfes überlieferten Glaubensgebote und lebenspraktischen Regeln und wissen sonst nicht viel über den Islam. „Auch die auf dem Land tätigen Religionsgelehrten, unterbezahlt und selbst unwissend (von auswendig gelernten Suren abgesehen)“, (Naggar 1982) können an dieser Situation nichts ändern. Im Gegenteil, sie tragen zur Verkrustung der bestehenden Verhältnisse in hohem Maße bei. Die wirklichen Korangelehrten kommen meist mit den Massen der Bevölkerung nicht in Berührung, d.h. ihre Interpretationen bleiben unbekannt. Das Wissen, das den breiten Massen der Landbevölkerung vermittelt wird, dreht sich meistens um das Verbot des Alkohols, des Zinses, des Glücksspiels und die Anwendung des Erbrechts. Im gottesdienstlichen Bereich sind die Dorf-Imame zufrieden, wenn außer der Einhaltung des Gebets und des Fastens genügend Gläubige zum Freitagsgebet erscheinen. Da die Religion überhaupt im Alltagsleben der Menschen eine große Rolle spielt, gewinnen Traditionen und zufällige Erklärungen schnell religiösen Charakter. Es bleibt viel Raum für phantasievolle Auslegungen und Interpretationen von Ereignissen oder Zuständen, die oft von Aberglaube und magischem Denken geprägt sind.

    Eine andere große Gruppe der muslimischen Migranten kommt aus ärmeren Schichten der Stadtbevölkerung mit ebenfalls großen Defiziten an Schulbildung und allgemeiner Bildung überhaupt. Fehlende Bildung ist wiederum der Nährboden für die unreflektierte Übernahme von überlieferten Denkinhalten und Verhaltensmuster. Ein Mann schlägt seine Frau, weil es immer schon so war, dass Frauen geschlagen werden und nicht weil er denkt, dass er als Muslim seine Frau schlagen dürfe.

    Ohne diese oder ähnliche Verhaltensweisen zu verharmlosen oder zu rechtfertigen muß dennoch festgehalten werden, dass die Ursachen vieler abzulehnender Praktiken in den Lebensumständen dieser Menschen zu suchen sind, d.h. es geht hier um schichtspezifische Verhaltensmuster und weniger um die islamische Lehre. Dieselben Mißstände, die vorschnell auf den Islam zurückgeführt werden, finden sich beim genauen Hinsehen auch bei Menschen anderer Religionen und Glaubensrichtungen unter vergleichbaren gesellschaftlichen Lebensumständen.

    Regionalspezifisches Verhalten

    Bei vielen für islamisch gehaltene Lebenspraktiken handelt es sich in bei näherer Betrachtung um regionalspezifische Sitten und Gebräuche. Dieses gilt insbesondere für frauenunterdrückende Maßnahmen wie rigide soziale Kontrolle, Einstellung zur weiblichen Ehre oder benachteiligende Geschlechtsrollenverteilung. Diese und ähnliche Verhaltensmuster gelten für bestimmte Regionen und werden dort unabhängig von der Religionszugehörigkeit praktiziert. So unterscheidet sich z.B. die Einstellung zur weiblichen Ehre mit allen sich daraus ergebenden Folgen für die Lebenspraxis in den ländlichen Gegenden Siziliens oder Andalusiens mit katholischer Bevölkerung kaum von denen in Marokko oder Algerien, wo überwiegend Muslime leben.

    Die Praxis der Frauenbeschneidung ist ein weiteres Beispiel. In einigen afrikanischen Ländern wurde sie schon in vorislamischer Zeit durchgeführt und ist keinesfalls islamisch. Soweit sie heute vorkommt, wird sie nicht nur von Muslimen durchgeführt, sondern von allen in einer bestimmten Gegend lebenden Menschen, so z.B. auch von koptischen Christen in Ägypten. Angehörige beider Religionen unterscheiden sich bis auf rein religiöse Praktiken kaum in ihren Traditionen und Gewohnheiten.

    „Gastarbeiter-Islam“

    Eine andere Quelle der Vermischung von Glaubenssätzen und Traditionen, die falsche und irreführende Vorstellungen vom Islam erzeugt, stellt der sog. „Gastarbeiter-Islam“ dar, wie sie ihn Pinn und Wehner (1995) treffend nennen.

    Abgesehen von den Bedingungen ihrer regionalen Herkunft und Ängsten, sich von ihren Traditionen und Gewohnheiten in der Fremde zu trennen, bietet das Gastarbeitermilieu sicherlich „keinen günstigen Nährboden für die Entfaltung von Philosophie, Kunst und Wissenschaft einer islamischen Hochkultur“ (Pinn und Wehner 1995). Statt dessen orientieren sich die vom wirtschaftlichen Existenzkampf, schlechten Arbeitsbedingungen wie Schichtarbeit, extrem langen Arbeitszeiten und körperlichen Anstrengungen geprägten Migranten an einfachen Glaubensformeln und überkommenen Ansichten, die sie mit dem Islam vermischen. Hinzu kommen der trotz Fleiß und Mühe zumeist weiterhin niedrige Sozialstatus, die gesellschaftliche Diskriminierung und der zunehmende Rassismus. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Lebenssituation keinen Raum für eine distanzierte und kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Verhaltensweisen und Einstellungen bietet.

    Repressive Staatsideologien sogenannter islamischer Länder

    Überall in den muslimischen Ländern erleben wir, dass jedes Bemühen nach Wiederbelebung der ursprünglichen islamischen Lehre im Keim erstickt wird. Der jeweils „offizielle“ Islam ist geprägt von den Interessen und Ansprüchen der herrschenden Schichten, die die Religion dazu benutzt, ihre gesellschaftliche Machtstellung zu festigen. Dem Volk wird genau vorgeschrieben, was es als Islam verstehen darf und was nicht. Allein in Marokko, das sich als islamischer Staat mit dem König als Amir (Führer) der Gläubigen versteht, sitzen Tausende von Menschen aus politischen Gründen im Gefängnis, die nichts anderes begangen haben, als öffentlich abweichende Ansichten über den Islam zu vertreten. Dabei dient die Erhaltung traditioneller Denkinhalte und Ansichten nicht selten dazu, dass Volk in Unmündigkeit und Abhängigkeit zu halten. Das gilt besonders für die Unterdrückung der Frauen.

    Dieses Phänomen ist allerdings nicht nur für die sogenannten islamischen Länder typisch. Schon immer wurde in der Geschichte der Menschheit die Religion dazu mißbraucht, Völker zu beherrschen und unter Kontrolle zu halten. Die Geschichte der Staaten Europas bietet genügend Beispiele, wobei nach der Säkularisierung an die Stelle der Religion Staatsideologien wie z.B. der Kommunismus traten, die einen quasi-religiösen Charakter erhielten. Im Sinne des Marxschen Wortes, dass die Religion das Opium des Volkes sein, wird aus naheliegenden Gründen besonders in Zeiten sozialer, politischer und wirtschaftlicher Mißstände die Religion zur Stabilisierung bestehender Verhältnisse eingesetzt. Ein fehlendes oder defizitäres Bildungssystem tut ein Übriges, und so führen solche Situationen dazu, dass die Stärkeren Schwächere unterdrücken, sei es der König seine Untertanen, der Fabrikant seine Arbeiter, der Ehemann seine Frau oder der Bruder seine Schwester. Diese Tendenz macht deutlich, warum islamische Regeln, die der Frauen eher Pflichten auferlegen, herauskristallisiert und ausgebaut werden und Regeln, die Frauen Rechte einräumen und Männern Pflichten auferlegen, vergessen oder ignoriert werden. Hier liegt mit ein Grund dafür, warum der türkische Junge eine Freundin haben darf und seine Schwester keinen Freund, obwohl der Islam sowohl Männern wie auch Frauen außereheliche Beziehungen verbietet.

    Mangel an Ijtihad[1]

    Ein weiterer wichtiger Bedingung für die Mißstände in der islamischen Welt ist die Auffassung vieler Muslime, dass die zeit- und ortsgebundene Interpretation des Korans und der Sunna ohne weiteres auf beliebige Lebensumstände oder -situationen übertragbar sind. Bekanntlich ist die Sunna in einem geschichtlichen Kontext entstanden. Genauso hatten auch die Rechtsschulen einen bestimmten historischen Hintergrund. Die Rechtsgelehrten früherer Jahrhunderte brachten ohne Zweifel große Fortschritte für das Verständnis der islamischen Lehre, doch auch sie sind Kinder ihrer Zeitepoche. Auch sie haben die Kernquellen des Islam in einer bestimmten Art und Weise wahrgenommen. Daher läßt sich ihre Auslegung der islamischen Quellen nicht einfach ohne weiteres auf die heutigen Lebensverhältnisse muslimischer Familien in Mitteleuropa übertragen. Dinge, die in der damaligen Lebenssituation wichtig waren und daher im Vordergrund ihres Interesses standen, sind heute nicht mehr in dem Maße von Bedeutung oder sogar nur noch von historischem Interesse.

    Ein weiteres Problem heutiger Muslime ist, dass z.B. Lehren und Auslegungen ägyptischer und saudi-arabischer Gelehrter haargenau auf das Leben der Familien in Mitteleuropa übertragen werden, auch wenn klar ist, dass die Gelehrten die Lebenssituation dieser Familien überhaupt nicht kennen. So wird aus einem flexiblen, menschennahen Islam ein starres Gebilde, das den Menschen das Leben u. U. eher erschwert als erleichtert. Den Familien wäre dagegen viel geholfen, würden die Gelehrten zu den ursprünglichen Quellen zurückkehren und eine Auslegung betreiben, die den Anforderungen ihres tatsächlichen Lebens entspräche. Statt dessen wird oft der Ijtihad früherer Gelehrte mit den Kernquellen des Islam vermischt und deren Versuche, den Koran gemäß ihrer Lebensumstände zu interpretieren, zu unantastbaren Glaubensregeln gemacht. So mag das in Saudi-Arabien bestehende und mit dem Islam begründete Fahrverbot für Frauen zu einer Zeit, als es weder Handy noch Abschleppdienst gab, vielleicht einen Sinn gehabt haben, diesen Sachverhalt jedoch auf das Leben der muslimischen Frau in der heutigen Zeit zu übertragen ist nicht nur unsinnig, sondern für die Frau mit den Anforderungen, die das Leben an sie stellt, geradezu eine Schikane.

    Differenzierter Umgang mit der Erscheinungsform des Islam ist jedoch nicht nur auf Seiten der Muslime erforderlich, sondern ebenfalls auf der Seite der westlichen Gesellschaft. Denn erst wenn diese aufhört, eine Polarisierung zwischen der „abendländischen Zivilisation“ und dem „rückständigen Islam“ zu betreiben, erst wenn der Westen nicht mehr versucht, alle Ursachen für Mißstände in islamischen Familien auf den Islam selbst zurückzuführen, die Augen jedoch vor parallelen Fehlentwicklungen in der eigenen Gesellschaft verschließt, erst wenn zur eigenen psychischen Entlastung nicht mehr alles Negative auf den Islam projiziert und daher die Notwendigkeit übersehen wird, sich selbstkritisch zu betrachten, kann sich an den Mißverständnissen und Unklarheiten über den Islam und damit an der Haltung der Muslime gegenüber etwas ändern.

    Literatur

    El-Naggar, Ahmed: Zinslose Sparkassen. Ein Entwicklungsprojekt im Nildelta. Köln: Al-Kitab-Verlag 1982.

    Pinn, Irmgard; Wehner, Marlies: EuroPhantasien. Die islamische Frau aus westlicher Sicht. Duisburg: DISS 1995.

    Ramadan, Said: Das islamische Recht. Theorie und Praxis., Wiesbaden: Otto Harrassowitz 1980.

    [1] Ijtihad bedeutet „sich mühen“ oder „sich anstrengen“. Es handelt sich um ein Prinzip der islamischen Rechtslehre, nach dem der Gelehrte durch selbständige Meinungsbildung zu einer Rechtsauffassung gelangt (Ramadan, 1980).

  • Blogreihe: Die Terra Incognita der islamischen Psychologie – Woche 13

    Intellekt, Seelenlehre

    Psychologen vor allem muslimischen Glaubens sind eine neue intellektuelle Kraft, die die Arbeit früher islamischer Gelehrsamkeit strukturiert im Rahmen der psychologischen Wissenschaft wieder aufnehmen kann (Haque et al., 2016). Trotz optimistischer Zukunftsvision von Haque (2004) und Haque und Kollegen (2016) ist jedoch in der Sichtung der bisherigen Rezeption von Texten früher muslimischer Gelehrter durch Psychologen der Gegenwart festzustellen, dass diese Arbeitslinie keinen substantiellen Fortschritt über die Beschreibung einiger Konzepte hinaus innerhalb der letzten 10-15 Jahre erbracht hat. Im Bewusstsein, dass diese Arbeit sicherlich durch eine kontinuierliche interdisziplinäre Zuwendung und stärkere finanziellen Förderung erleichtert worden wäre, muss zukünftig diskutiert werden, ob die Texte der frühen muslimischen Gelehrsamkeit tatsächlich ein Potential zur Entwicklung einer indigenen islamischen Psychologie mit sich bringen und wie sich eine solche Entwicklung im Rahmen des soweit bestehenden Grundgerüsts einer islamischen Psychologie gestalten könnte.

    Abu’l Walid Muhamad Bin Ahmad Ibn Rushd (lat. Averroes) (1126–1198) entstammte dem spanischen Cordoba. Seine relevanten Werke umfassen das Liber universalis de medicina, in dem sich auch Texte über die Seele wiederfinden (Payk, 2005), „Die maßgebliche Abhandlung“, in der er verschiedene Arten des Intellekts beschrieb (Haque, 2004) und Talkbis Kitab al-Nafs, in dem er eine Seelenlehre bespricht.

    Referenzen

    Haque, A. (2004). Psychology from Islamic Perspective: Contributions of Early Muslim Scholars and Challenges to Contemporary Muslim Psychologists. Journal of Religion and Health, 43(4), 357-377. doi:10.1007/s10943-004-4302-z

    Haque, A., Khan, F., Keshavarzi, H., & Rothman, A. E. (2016). Integrating Islamic Traditions in Modern Psychology: Research Trends in Last Ten Years. (2016). Journal of Muslim Mental Health, 10(1), 75-100. Retrieved from http://dx.doi.org/10.3998/jmmh.10381607.0010.107

    Payk, T. (2005). Psychiatrie im frühen Islam. In H. J. Assion (Ed.), Migration und seelische Gesundheit (pp. 21-28). Heidelberg, Deutschland: Springer, 21-28.

  • IASE Tagungsbeitrag 1999: Gewalt in islamischen Familien: Erfahrungen aus der therapeutischen Praxis

    Aus der Schatzkiste. Die Wenigsten wissen, dass die IASE seit den 1980er Jahren existiert. Wir haben alte Tagungsbeiträge ausgesucht, um sie wöchentlich hier zu posten. Viel Vergnügen beim Lesen.


    Gewalt in islamischen Familien – Erfahrungen aus der therapeutischen Praxis

    Maria Zepter

    Gewalt ist definiert als die Ausübung von psychischem und physischem Zwang zur Durchsetzung von Machtinteressen. Sie kann in Beziehungs-, familiären, strukturellen, politischen und kriegsbezogenen Kontexten entstehen.

    Der Täter ist real oder scheinbar in einer überlegenen Machtposition, aus der heraus er unberechtigt und gegen den Willen des unterlegenen, schwächeren, abhängigen Opfers diesem körperlichen oder seelischen Schaden zufügt. Bei Erfahrungen von körperlicher Mißhandlung, Folter oder sexueller Gewalt nimmt das Opfer immer auch Schaden an seiner Seele. Wie dauerhaft und tiefgreifend dieser Schaden wirkt, ist individuell unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je näher der Täter im Verwandtschaftsverhältnis oder Vertrauensverhältnis zu dem Opfer steht und je komorbider die biographischen Vorerfahrungen des Opfers sind, desto schädigender ist der Gewalteinfluß. Gleiches gilt für erschwerende situative Faktoren wie z.B. fehlende oder zu späte Hilfe. Gewalttaten größeren Ausmaßes werden oft als Traumata erlebt.

    Ein Trauma ist ein Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung, die außerhalb der menschlichen Verarbeitung liegt und eine Überflutung des normalen Reizverarbeitungssystems darstellt. Traumatische Erlebnisse sind gekennzeichnet durch das Erleben extremer Angst und Hilflosigkeit sowie der Erfahrung, dass Handeln keinen Sinn macht. Weder Angriff noch Flucht sind möglich. Nicht in allen, doch in vielen Fällen kann die Gewalterfahrung zum Krankheitsbild einer sog. „Posttraumatischen Belastungsstörung“ (PTSD) führen. Nach der ICD 10[1] (F 43.1) beinhaltet sie Symptome wie häufiges Nacherleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen oder in Träumen, emotionaler Stumpfheit, Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen, Angst, Depressionen, Gefühlen von Sinnlosigkeit, ständige Alarmbereitschaft, innere Unruhe, gelegentliche Ausbrüche von Panik und Aggression, selbstdestruktives Verhalten, Vermeidungsverhalten und Psychosomatisierung. Wenn die PTSD nicht abklingt, sondern unverändert mit ihren Symptomen bestehen bleibt, kann es zu einer chronischen Veränderung der Persönlichkeit des Gewaltopfers kommen. Bei sexuellen Gewalterfahrungen in der Kindheit entstehen zusammen mit anderen Faktoren häufig sog. Borderline-Erkrankun-gen.

    Wir alle haben in unserer Arbeit wahrscheinlich schon oft mit Opfern von Gewalt oder Überlebenden von Gewalterfahrungen zu tun gehabt. Opfer sind meist Frauen und Kinder, der Tatort häufig die Familie. Auch in islamischen Familien kommt es zu körperlichen, psychischen und sexuellen Grenzüberschreitungen und Gewalttaten.

    Wenn wir von muslimischen Familien oder Muslimen sprechen, meine ich damit:

    • Muslime, die den Islam aus Überzeugung und in Befolgung von Gottes Geboten, also nach Koran und Sunna leben.
    • Muslime, die sich als solche definieren und einige Aspekte der islamischen Lebensweise praktizieren, andere jedoch vernachlässigen.
    • Gebürtige Muslime, die sich von ihrer Religion distanzieren und explizit abwenden

    In vielen muslimischen Gemeinden wie auch in den Moscheen sind Themen wie Gewalt in der Familie und vor allem sexuelle Gewalt stark tabuisiert. Auch die muslimischen Frauen sprechen nicht darüber. Selbst wenn das Geschehen ziemlich offenkundig ist, wird weggeschaut und eine ursprünglich gute islamische Eigenschaft, die Nichteinmischung in die Privatgelegenheiten anderer bzw. das Zudecken der Fehler der Geschwister, falsch verstanden und mißbräuchlich angewandt.

    Wir dürfen hier nichts beschönigen: Gewalttätigkeit gegenüber Frauen und Kindern besteht nicht nur aus körperlicher Gewalt, sondern beginnt bereits bei rigide angewandten Rollenzwängen, Zwang zu sexueller Verfügbarkeit und Ausbeutung von Emotionalität. Wer nicht darauf hinweist, dass der bekannte „Züchtigungsvers“ („Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede.“[2]) nur im Falle von „Nuschuz“ gilt, und wer nicht darauf hinweist, dass das sog. „Züchtigen“ nur ein „nicht schmerzender Schlag“ mit einem Gegenstand wie z.B. einer kleinen Zahnbürste sein darf, gehört in die Sympathisantenszene islamischer, frauenverachtender Gewalttäter. Dasselbe gilt für diejenigen, die das Schlagen auf den Kopf, das Treten mit den Füßen und das Mißhandeln aus dem Affekt heraus für eine gute Erziehungsmethode halten. Psychische Gewalt beginnt bereits dort, wo Frauen ausgegrenzt, vornehmlich zu Hause gehalten oder gar eingesperrt werden, wo die Freiheit der Bildungswahl eingeschränkt ist und der Frau sonstige normale Freiheiten genommen werden. Sie beginnt auch dort, wo Väter und Ehemänner als Despoten und „Machos“ auftreten und den Frauen und Kindern eine liebevolle Zuwendung vorenthalten.

    Wie Gewalt entsteht

    Eine ausführliche Darstellung der psychologischen oder soziologischen Theorien würden den Rahmen dieses Vortrages sprengen. Je nach Anschauung werden entweder

    • die (böse) menschliche Natur,
    • soziale Gegebenheiten (Armut, Randständigkeit),
    • Krankheiten
    • Entwurzelungs- und Immigrationsphänomene
    • wirtschaftliche Bedingungen,
    • bestimmte negative Lernerfahrungen (z.B. häufiger Verlust von Bezugspersonen bei Kindern, die zwischen der Türkei und Deutschland pendeln) oder
    • die Medien

    verantwortlich gemacht.

    Gewalt kann als eine Folge unangemessener Konfliktlösung beschrieben werden, wobei der Täter den Konflikt nicht nach gesellschaftlich akzeptierten und/oder religiös vorgegebenen Normen lösen kann. Gewalt entsteht da, wo Konflikte kein anderes Ventil (wie z.B. Rückzug oder verbales Austragen) mehr haben. Psychische Erkrankungen, aus der Kindheit resultierende individuelle Störungen wie auch systemische Verstrickungen spielen eine Rolle. Gewalttäter, so die Erkenntnis der Familientherapeuten, waren selbst immer auch Opfer von Gewalttaten in ihrer Kindheit (manche sprechen hier von 100%). Diese Tatsache mindert zwar in keiner Weise Schuld und Verantwortung des Täters, schafft jedoch eine andere Perspektive. „Keiner trage des anderen Last“[3] kann in diesem Zusammenhang auch so verstanden werden, dass jeder seine eigenen Konflikte oder seine „Opfer-Last“ bearbeiten kann und soll, um diese nicht systemisch an seine die Kinder und Nachkommen weiterzugeben.   Ideologien, religiöse Fanatismen und nationale Einstellungen sind oft ebenso der Nährboden für Gewalt wie gesellschaftliche Tabuisierungen (z.B. die Ausgrenzung des Themas sexuellen Mißbrauchs) oder das Tolerieren von sexueller Gewalt im Krieg als Belohnung. Judith Herman (1994) spricht in ihrem Standardwerk „Narben der Gewalt“ von periodisch wiederkehrenden Amnesien, die sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene funktionieren, wenn es um Themen wie sexuelle Gewalt oder andere traumatische Erfahrungen geht.

    Eine meiner tiefsten Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Arbeit mit bosnischen Überlebenden von Massakern und Todeslagern ist die Einsicht, dass jeder Mensch die Fähigkeit zu Gutem und Bösen in sich hat. „Der Mensch ist ein Abgrund“ war häufig meine einzige innere Antwort, die ich finden konnte angesichts der schrecklichen Greueltaten. Erschreckend aber wahr ist es in diesem Zusammenhang aber auch, dass jeder in bestimmten Situationen zum Täter werden kann.

    Einige Empfehlungen für den Umgang mit Gewaltopfern in Beratung und Therapie

    Allgemein in der Beratung ist es hilfreich

    • das Gewaltopfer spüren zu lassen, dass es voll angenommen wird,
    • ihm Glauben zu schenken, aber auch diagnostisch kritisch zu sein, z.B. im Fall von Borderline-Erkrankungen,
    • für Sicherheit des Opfers zu sorgen (Täter ausschalten, Anzeige, Herausnahme des Opfers aus der Gewaltsituation, Weggehen unterstützen)
    • innere Kräfte, die das Überleben ermöglicht haben, aufzuzeigen und zu stärken,
    • rationalen Zugang zu schaffen, d.h. bei Traumatisierungen und PTSD erklären, dass die Symptome ganz normale Reaktion auf unnormale Gegebenheiten sind.

    In der Therapie ist es wichtig,

    • ein Vertrauensverhältnis und eine gute Beziehung aufzubauen, so dass es möglich wird, Zugang zu den verdrängten Emotionen (Schmerz, Angst, Trauer, Hilflosigkeit, Wut, Haß) zu schaffen,
    • die Gewalterfahrung bzw. das Trauma zu bearbeiten und in die individuelle Biographie oder die Familiengeschichte zu integrieren (Vorsicht bei PTSD: bloßes Erzählen lassen führt oft zum „Antriggern“),
    • dem Täter die volle Schuld wie auch dem Mittäter (z.B. bei Mißbrauch der Mutter) die Teilschuld zu geben. Auch im islamischen Sinne muß der Täter zuerst angeklagt werden (auch innerlich) und erst dann kann das Opfer von der „Rache“ bzw. Vergeltung absehen und mit Barmherzigkeit reagieren, d.h. auch in sich wieder Ruhe und Frieden finden. Ein voreiliges, falsch verstandenes Verzeihen ist hier unangebracht und schädlich,
    • sich als Therapeut wieder von der Ankläger- und Richterposition lösen, in die man vielleicht zu Beginn der Therapie hineingeraten ist,
    • die letztendliche Gerechtigkeit bei Gott belassen,
    • sich der Barmherzigkeit Gottes erinnern.

    Zur Entlastung der Berater und Therapeuten muß erwähnt werden, dass nicht alle Bemühungen und In-tentionen bei allen Patienten gelingen. Sich der Grenzen, vor allem auch der eigenen, bewußt zu bleiben ist wichtig für jeden, der mit Opfern und Überlebenden von Gewalt zu tun hat.

    Einige persönliche Erfahrungen aus meiner Arbeit

    Die folgenden Ausführungen stellen keine allgemeingültigen Aussagen dar, sondern basieren in erster Linie auf der persönlichen Erfahrung vieler Jahre therapeutischer Arbeit mit Muslimen in meiner Praxis, als Leiterin der Psychologischen Beratungsstelle für Muslime und ihre deutschen Angehörigen in München sowie als Leiterin des Projekts „Frauen aus Omarska“, einem psychosozialen Projekt mit Überlebenden des serbischen Todeslagers Omarska.

    • Familiäre Gewalt scheint sich unter nach Deutschland gekommener Orientalen bestimmter Länder wie z.B. Marokko, Tunesien, Ägypten häufiger zu finden als bei anderen.
    • Ehen mit Asylbewerbern entwickeln sich oft problematisch und sind von Gewalt gefärbt, da hier häufig Entwurzelungsphänomene und Bindungsstörungen vorliegen. Häufige Gewalttaten zeigen auch bei den stark national orientierten und eher wenig ihren Glauben Praktizierenden wie auch bei den sog. islamistischen, blind-fanatischen Muslimen.
    • Gewalttätigkeiten der verschiedensten Art finden sich unter den Folgen der Migration, insbesondere auch bei türkischen Jugendlichen.
    • Gewalt im Zusammenhang mit rigiden islamistischen Strukturen hat oft zur Folge, dass ein Kind für die nicht stattgefundene Integration in der Familie „geopfert“ wird, sozusagen diesen „deutschen“ Teil extrem vertritt und so an irgendeine „Szene“ (z.B. Drogenszene) verlorengeht.
    • Viele, vor allem türkische Frauen berichten häufig von sexueller Gewalt, die sie in Form von erzwungenen (und im Islam verbotenen) Analverkehrs gegen ihren Willen erdulden müssen.
    • Türkischen Mädchen erleben häufig sexuelle Grenzüberschreitungen durch Verwandte und Nachbarn in der türkischen Heimat, wohin sie der besorgte Vater gerade zum Schutz und Erhalt der Jungfernschaft gebracht hatte. Folgen davon zeigen sich häufig im Vorfeld der Hochzeitsvorbereitungen in Form von Panikattacken und Angstanfällen und sind dann ein Grund für die Aufnahme eine Psychotherapie.

    Insgesamt ist der Anteil körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in muslimischen Familien zwar geringer als von manchen Medien und Statistiken dargestellt, jedoch weitaus höher als in der islamischen Gesellschaft angenommen und zugelassen wird.

    Einige Verhaltensregeln, die hilfreich für die Arbeit mit Traumatisierten sind 

    • Sich auf die Seite der Opfer stellen,
    • Eindeutig Position beziehen gegen Täter und Gewalttat,
    • Sicherheit schaffen (äußere und innere Sicherheit),
    • Alle Gefühle der Opfer zulassen und bearbeiten, aber als Therapeut nicht selbst Anklage und Haß gegen den Täter übernehmen. Das verhindert das Durcharbeiten der Problematik beim Patienten,
    • kann dem Therapeuten schaden und steht ihm letzen Endes auch nicht zu.
    • die innere Haltung einnehmen, dass ein sexueller Mißbrauch oder eine schlimme Gewalterfahrung zwar ein weitreichendes Ereignis mit Symptomfolgen sein kann, aber die Seele nicht für
    • immer schädigen muß.
    • Die Integration des Traumas gelingt leichter, wenn ein religiöser Glaube vorhanden ist und gelebt wird. Das kann der Therapeut einfühlsam nutzen und sich dabei auf Erfahrungen und vielfältige Untersuchungen beziehen.

    Literatur:

    Herman, Judith Lewis, Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. München: Kindler 1994.

    Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision, München, Wien, Baltimore: Urban & Schwarzenberg 1998.

    [1] Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision, München, Wien, Baltimore: Urban & Schwarzenberg 1994.

    [2] Koran 4:34

    [3] Koran 35:18

  • Blogreihe: Die Terra Incognita der islamischen Psychologie – Woche 12

    Die menschliche Natur (fiṭra)

    Abū Bakr Muḥammad ibn ʿAbd al-Malik ibn Muḥammad ibn Ṭufaīl al-Qaīsī al-Andalusī (1110-1185) lebte ebenfalls in Andalusien und hat durch die Schaffung eines fiktiven Charakters namens Haiy ibn Yaqzân (Das Lebendige, Sohn des Erwachens) in seinem Werk Philosophicus Autodidactus Bekanntheit erlangt (Vahab, 1996). Er beschreibt anhand dieser Figur, dass der menschlichen Natur (arab. fiṭra) ausreichend mystisches und philosophisches Potential innewohnt, um die letztendliche Wahrheit – auch in absoluter Abgeschiedenheit – zu erreichen (Haque, 2004; Vahab, 1996). Die Arbeit demonstriert damit an einer (fiktiven) Fallstudie die Entwicklung und stufenweise Entfaltung der menschlichen fiṭra, einem zentralen Konzept der islamischen Psychologie (Haque, 2004).

    Referenzen

    Haque, A. (2004). Psychology from Islamic Perspective: Contributions of Early Muslim Scholars and Challenges to Contemporary Muslim Psychologists. Journal of Religion and Health, 43(4), 357-377. doi:10.1007/s10943-004-4302-z

    Vahab, A. A. (1996). Section I: An Introduction to Islamic Psychology. In An Introduction to Islamic Psychology. New Delhi: Institute of Objective Studies.

  • IASE Tagungsbeitrag 1999: Gewalt im Islam

    Aus der Schatzkiste. Die Wenigsten wissen, dass die IASE seit den 1980er Jahren existiert. Wir haben alte Tagungsbeiträge ausgesucht, um sie wöchentlich hier zu posten. Viel Vergnügen beim Lesen.


    Gewalt im Islam

    Nigar Yardim

    Über die Bedeutung dieses Thematik brauche ich sicherlich nicht viel zu sagen. Wenn sich jemand in Deutschland mit dem Islam beschäftigt, gerät er früher oder später zu diesem Thema.

    Gewalt wird in Zusammenhang mit dem Islam unter verschiedenen Aspekten thematisiert:

    • Einmal ist es die Gewalt durch die Religion Schlagwörter wie „Türken vor Wien“ oder Mission mit Feuer und Schwert“ unterstellen dem Islam als Religion Gewalt in jeder Form als Mittel für seine Expansion. Für viele Betrachter ist die rasche Verbreitung des Islam nach dem Tode des Propheten nur auf diese Weise erklärbar.
    • Gewalt wird stets auch mit dem Rechtssystem des Islam, der Scharia, in Verbindung gebracht, die nur unter dem Aspekt des Strafrechts betrachtet wird. Schlagworte sind hier „Handabhacken“ bei Dieben oder Schläge als Strafe für verschiedene Vergehen.
    • Als weiterer Aspekt ist die Gewalt gegenüber Frauen. Diese geht von Ehemännern, Vätern uns Brüdern aus. Gewalt fungiert als Mittel der sozialen Kontrolle und Zeichen der Macht der Männer gegenüber Frauen und Mädchen. Auch hier wird eine Legitimation seitens des Islam nicht zuletzt durch den Koranvers 4:34 für selbstverständlich gehalten.
    • Gewalt gegen Kinder als Erziehungsmethode ist ebenfalls ein herausragendes Thema. Erstaunlicherweise spielt bei deren Begründung die Religion nicht eine vordergründige Rolle, obwohl gerade das zu erwarten wäre. In den siebziger Jahren machten in der Öffentlichkeit insbesondere schlagende Koranschullehrer von sich reden.

    Da der Islam in allen genannten Bereichen als der Hauptverantwortliche für solche Vorgehensweisen bzw. Mißstände bezeichnet wird, ist es von großer Bedeutung, die Situation aus religiös-theologischer Sicht zu analysieren. Es stellen sich Fragen vom grundsätzlichen Verhältnis von Religion und Gewalt im Islam bis hin zu kulturell begründeter Legitimierung von Gewalt gegen Andere. Dabei haben wir es in islamisch geprägten Gesellschaften mit allen bekannten Positionen zu tun, wobei diese von religiös motivierter grundsätzlichen Ablehnung von Gewalt bis zu deren Rechtfertigung durch die Religion reichen.

    Religionen erheben den Anspruch, den Menschen in allen seinen Lebensbereichen anzusprechen, seine Bedürfnisse zu befriedigen und seine geistigen wie weltlichen Angelegenheiten zu regeln. Während z.B. die christlichen Kirchen einen großen Teil des öffentlichen Bereiches den staatlichen Institutionen überlassen haben, ist dem Islam dies vor dem Hintergrund seines Verständnisses von Religion nicht ohne weiteres möglich. Für Muslime in nichtislamischen Gesellschaften, in denen das islamische Recht nicht gilt und damit auch staatlich nicht durchsetzbar ist, stellt sich für Muslime das Problem, wie sie trotzdem ein Mindestmaß an islamischen Rechtsvorschriften (z.B. im Familienrecht) sicherstellen. So erleben wir die Situation, dass ein Muslim in Deutschland bei Ehestreitigkeiten nicht den üblichen islamischen Weg geht bzw. nicht gehen kann und daher versucht, selbst Lösungen zu finden, die allerdings je nach Stand der religiösen Bildung unterschiedlich qualifiziert ausfallen.

    Es erscheint als Widerspruch, dass sich der Islam einerseits eine Religion des Friedens und der Harmonie zwischen den Menschen versteht und andererseits Gewalt zur Regelung gesellschaftlicher Belange nicht grundsätzlich ablehnt. Dabei sind radikale Forderungen sowohl nach absoluter Gerechtigkeit und Frieden einerseits als auch die Anwendung strengster Strafen andererseits typisch für den Islam. Aus beiden Forderungen entsteht ein System zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten unter den Menschen. Es ist auch festzustellen, dass der Islam dort, wo in der westlichen Rechtsprechung die Anwendung von Gewalt (z.B. körperliche Züchtigung) als völlig inakzeptabel erscheint, diese vorsieht und da, wo westliche Gesellschaften u.U. die Todesstrafe anwenden, diese ablehnt.[1]

    Eines ist jedoch deutlich: Obwohl der Islam Gewalt gegen andere Menschen ablehnt, kommt sie in unterschiedlicher Weise in vielen Bereichen vor.[2] Wegen der Vielfalt des Themas soll hier nur auf die Bereiche eingegangen werden, die in unserem Kontext von Bedeutung sind.

    „Zwangsbekehrung“

    Grundsätzlich gilt, dass der Islam jeden Zwang im Glauben ablehnt. Die Zugehörigkeit zu einer Religion oder auch zu keiner Religion ist eine freie Entscheidung des einzelnen Menschen. Sie ist eine Angelegenheit allein zwischen ihm und Gott unterliegt nicht dem Einfluß von dritten.

    Dies wird insbesondere aus dem Koranvers 2:256 ersichtlich, dem zufolge jeglicher Zwang in der Religion verboten ist. Die Unterscheidung der Menschen in Glaubende, Ungläubige und Heuchler, wie sie in 2:1-7 getroffen wird, verdeutlicht die Unmöglichkeit einer Einflußnahme des Menschen auf den Glauben eines anderen. „Es ist gleich, ob du sie warnst, oder nicht warnst, sie glauben nicht.“

    Im Falle der Apostasie sieht die klassisch-islamische Rechtsprechung die Hinrichtung vor. Jedoch geht sie dabei von den Fallbeispielen des Frühislam aus, bei denen Apostasie immer in Verbindung mit Hochverrat oder Desertion vorkam, wo nicht nur der Islam, sondern auch das Kriegsrecht moderner Staaten die Todesstrafe vorsieht. In der Frage der Apostasie aus „Überzeugung“ sind sich heutige Gelehrte nicht immer einig.[3]

    Das auszuführende Organ bei der Anwendung der Strafe ist in jedem Fall der islamische Staat und sonst keine Institution. Das bedeutet, dass im Falle des Fehlens eines solchen Organs die Anwendung der Strafe verschoben werden muß.

    Das islamische Strafrecht

    So wie andere (Staats-) Systeme und Religionen auch den rechtlichen Bereich umfassen, besitzt der Islam ebenfalls ein sehr umfangreiches und detailliertes Rechtssystem, das entgegen den üblichen Annahmen durchaus flexibel ist und den jeweiligen Anforderungen der Zeit angepaßt werden kann.
    Sein Ziel ist es, den Menschen die besten Voraussetzungen zu geben, mit seinem Umfeld, seinen Mitmenschen und mit Gott in Frieden zu leben. Der Begriff „Islam“ selbst bedeutet „Frieden“ und hat denselben Wortstamm wie das hebräische Wort für den Friedensgruß „Schalom“.

    Für die Gewährleistung dieses Friedens auf Erden sind alle Menschen verpflichtet, das Gute zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten, kurzum sich für Gerechtigkeit einzusetzen. Der Koran betont, dass letztlich Gott allein der Gerechte ist, der Mensch jedoch versuchen muß, mit seinen begrenzten Möglichkeiten ein Höchstmaß an Gerechtigkeit auf Erden zu verwirklichen.

    Es wäre völlig falsch, von einem ungerechten und nicht zeitgemäßen System der Scharia zu reden, da dieses System sich sowohl in der Zeit seiner Entstehung, im Verlaufe seiner Geschichte als auch heute noch als ein besonders gerechtes System erwiesen hat. Zudem ist es falsch, die Scharia ausschließlich mit dem Strafrecht zu identifizieren, welches nur einen kleinen Teil der gesamten Scharia ausmacht.

    Der Islam hat durch die Institutionalisierung des Khalifats dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. Dies schließt jegliche Selbstjustiz aus. Bei Strafhandlungen ist es erforderlich, alle möglichen Umstände zu untersuchen, die den Täter dazu veranlaßt haben, die Tat zu begehen. Hierzu gehört die Frage nach dem Bildungsstand (d.h. wußte der Betroffene um das Verbot seiner Tat?) ebenso wie die sozialen Hintergründe der Täterpersönlichkeit. Hier unterscheidet die Scharia sich kaum von anderen Rechtssystemen.

    Ein hoher Stellenwert kommt auch dem Prinzip der Wiedergutmachung zu. So wird z. B bei Mord im Gegensatz zu westlichen Rechtssystemen Anklage auf Antrag der Geschädigten, d.h. der Angehörigen des Opfers, erhoben. Weiterhin hat die Vorbeugung große Priorität. Alles, was zum Verbotenen führt, ist ebenfalls verboten, so z.B. die Werbung für alkoholhaltige Getränke. Auch kommen strengere Strafmaßnahmen erst in der fortgeschrittenen Phasen bzw. bei Wiederholungstätern in Betracht.

    Im islamischen Strafrecht tauchen körperliche Züchtigungen ebenfalls als Methode auf. Nur hier, das heißt in einem Rechtssystem, in dem der Staat Ausführender ist, wird körperliche Züchtigung auch als solche verstanden und angewendet. Eine für westliche Augen wohl ungewohnte Art, von seiner Wirkung her m.E. allerdings unbestritten.[4]

    In seinem System gestufter Strafen sieht der Islam sogenannte „Tasir-Strafen“ vor, die der Wiederholung einer Straftat vorbeugen soll. Es handelt sich um insgesamt 17 Stufen von der Ermahnung bis zur Durchführung harter Maßnahmen, die zur Erziehung des Täters führen sollen oder ihn und potentielle Opfer vor Wiederholungen schützen sollen. Es ist nicht legitim, eine Stufe zu überspringen oder gar mehrere ganz auszulassen. Hier wird noch einmal deutlich, dass durch gutes Zureden, Ermahnung, usw. eine Einigung und Einsicht bezweckt wird. Nur für den Fall, dass alles nichts nützt, darf auch zu härteren Methoden gegriffen werden.

    Ein weiteres wichtiges Prinzip des islamischen Strafrechts ist, dass die Tat bekannt sein muß. Es ist nicht die Aufgabe des Richters, nach Taten zu suchen, sondern die Strafe bei bekannten Taten anzuwenden. So fragte der Prophet nicht nach der Straftat eines Mannes, der gegen sich selbst Zeugnis ablegte. Sie blieb verborgen, so dass der Prophet nach dem Gebet dem Mann sagte, dass Allah ihm seine Sünde vergeben habe.

    Gewalt als Methode der Erziehung

    Der Islam erlaubt verschiedene Formen von Druckausübung und „Gewalt“ als Methode der Erziehung in verschiedenen Bereichen. Während in der Scharia körperliche Gewalt tatsächlich angewendet wird, ist die „Gewalt“ in der Familie nur in ganz seltenen Situationen bildlicher oder symbolischer Art. Das bedeutet, dass es hier nicht darum geht, jemandem weh zu tun, sondern um die Demonstration erzieherischer Macht beziehungsweise darum zu zeigen, wie ernst die Lage ist.

    Gewalt gegen Frauen

    Das harmonische Zusammenleben in der Ehe stützt sich auf

    • die Verpflichtung des Mannes, seine Frau gut zu behandeln und für Versöhnung einzustehen[5],
    • die Verpflichtung der Frau, dem Mann in Angelegenheiten zu folgen, die den Islam betreffen.[6]

    Obwohl die gegenseitige Erziehung von Mann und Frau Bestandteil des Zusammenlebens in der Ehe ist, sei in diesem Zusammenhang nur die Erziehung der Frauen durch ihren Mann erwähnt. Nur in diesem Fall erwähnt der Koran, dass bei Aufsässigkeit die Frau „geschlagen“ werden kann.

    Zum rechten Verständnis des Zusammenhanges ist es wichtig, sich die Situation und die historischen Hintergründe zu vergegenwärtigen, in welcher der Vers 4:34, von dem hier die Rede ist, herab gesandt wurden: Eine Reihe von Problemen zwischen den damaligen Gefährten des Propheten führte dazu, dass einige Männer Rat beim Propheten suchten. Dieser erlaubte ihnen daraufhin, ihre Macht und Männlichkeit im Hause zu demonstrieren. Daraufhin kamen die Frauen zum Propheten und beschwerten sich über ihre Männer. Der Prophet verurteilte ihre Handlungen. Die Klärung der Vorfälle wurde durch den Koranvers herbeigeführt: Nur im Falle von Nuschuz (Aufsässigkeit, Streitsucht und Angriff[7]) der Frauen gegen ihre Männer erlaubte der Koran sie zu schlagen.

    Die Gelehrten äußern sich zu diesem Vers in sehr vielfältiger Weise. Jedoch sind sich alle darüber einig, dass es sich hier nicht um körperliche Züchtigung handelt, sondern lediglich um eine Art symbolisches Schlagen, vielleicht mit einer Zahnbürste (Miswak) oder ähnlichem. Auf keinen Fall erlaubt der Islam das Schlagen in das Gesicht, was ausdrücklich vom Propheten auch im Falle der Sklaven verboten wird. Von vielen Muslimen wird jedoch weder der historische Hintergrund des Verses noch die dazu gemachten Äußerungen des Propheten beachtet. Die Sunna, die sonst von den Muslimen so geachtet wird, gerät dann schnell in Vergessenheit.

    Der Prophet selbst hat seine Frauen niemals geschlagen. Es ist lediglich bekannt, dass er sich von seinen Frauen einen Monat lang zurückzog, weil diese ihn mit ihrem Verhalten verletzt hatten.[8] Muhammad sagte von sich selbst, das der Beste seiner Gefährten derjenige ist, der auch gut zu seiner Frau ist. Ich behandle meine Frauen liebevoll, sagte er von sich. Zahlreiche Überlieferungen belegen dies auch. So hat seine Frau Aischa zum Beispiel eine Tasse mit Essen gefüllt zerschlagen, weil sie eifersüchtig auf die andere Frau des Propheten war, die dem Propheten das Essen geschickt hatte. Der Prophet verhielt sich geduldig und bat seine Gäste mit der Bemerkung zu essen, Aischa habe sich durch ihre Eifersucht übernommen.

    Erziehung von Kindern

    Weder der Koran noch der Prophet erlauben das Schlagen als Erziehungsmethode. Das darf jedoch nicht falsch verstanden werden. In der islamischen Erziehung spielt das Vorbild der Eltern eine wichtige Rolle. Manche Gelehrten neigen sogar dazu, für Kinder im späteren Erwachsenenalter mildernde Umstände bei Verfehlungen zu fordern, wenn sie in ihren Eltern ein schlechtes Vorbild hatten und ihre religiösen Verpflichtungen nicht einhalten.

    Die islamische Erziehungspflicht der Eltern reicht bis zum Erwachsenwerden ihrer Kinder, also bis sie mit der Pubertät ihre Religionsmündigkeit erreicht haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie künftig zum Verhalten der Kinder keine Stellung mehr beziehen sollen, jedoch sind sie von Gott dazu nicht mehr verpflichtet und können nicht dafür belangt werden.

    Von unserem Propheten wissen wir, dass er sehr liebevoll mit seinen Kindern und Enkelkindern umgegangen ist. Das belegen Überlieferungen wie, dass er es während des Gebetes zuließ, wenn ihm die Kinder auf den Rücken stiegen, oder er sich nicht beklagte, dass sein kleiner Enkelsohn auf seinem Schoß ein „kleines Geschäft“ erledigte. Dies wurde von einem Mann beobachtet, den der Prophet beabsichtigte, als Statthalter einzusetzen. Die erstaunte Reaktion des Mannes und seine Aussage, dass er seine eigenen Kinder nie auf den Arm nehme, veranlaßte den Propheten, ihn nicht einzusetzen mit der Begründung: „Jemand, der den Kindern gegenüber nicht barmherzig ist, kann den (anderen) Menschen gegenüber auch nicht barmherzig sein.“

    Nur im Falle des Gebets erfahren wir eine Ausnahme: Entgegen seinem sonstigen Verhalten empfiehlt der Prophet hier, die Kinder leicht zu schlagen, wenn sie nach vorherigen Ermahnungen und etlichen Versprechungen das Gebet nicht einhalten, obwohl sie schon 10 Jahre alt geworden sind. Es geht hier jedoch nicht um „Schlagen“, gemeint ist allenfalls ein leichter Klaps auf den Po um den Ernst der Lage im Falle des Gebetes klarzumachen. Der Prophet ertrug alles, was ihm die Mekkaner an Leid zugefügt hatten, ohne Rache zu nehmen nach dem Einzug in Mekka. Auch als ihm im Krieg ein Zahn ausgeschlagen wurde, sagte er den berühmten Satz, den wir auch von Jesus kennen: „Mein Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun“. Als er jedoch wegen zahlreicher Angriffe der Mekkaner das Nachmittagsgebet nicht verrichten konnte, verfluchte er sie und wünschte Ihnen Gottes Strafe.

    Die Ausführungen zeigen, dass der Islam zur Erziehung der Gesellschaft und ihrer Mitglieder, der Erziehung der Kinder in der Familie und zur gegenseitigen Erziehung der Familienangehörigen verschiedene Methoden gestuft einsetzt. Dazu gehört auch die Ausübung von Druck in verschiedenen Formen, die u.U. auch Gewalt einschließt. Diese ist im Islam jedoch streng reglementiert und soll möglichst vermieden werden. Indem er für die Ausübung von Gewalt in jeder Form nicht nur im staatlichen und öffentlichen Bereich, sondern auch im privaten und familiären Rahmen Regelungen schafft, zeigt der Islam tiefe Einsicht in die Begrenztheit der menschlichen Natur, die Gewalt trotz bester Absichten wohl nicht ganz vermeiden kann.

    [1] Beispiel: Hinrichtungen von jugendlichen oder psychisch kranken Mördern in den USA.

    [2] Ein wichtiger Hinweis: Es geht mir nicht darum, ein Thema zu beschönigen, das für uns Muslime unangenehm ist, sondern ich möchte das Thema so darzustellen, wie ich es den islamischen Quellen entnehmen konnte. Auch möchte ich hier an einen wichtigen Grundsatz des Islam erinnern: Gott warnt uns davor, etwas vorschnell als gut oder schlecht zu beurteilen und sagt: „Es könnte sein, dass ihr eine Sache verabscheut, und diese Sache ist in Wirklichkeit gut für euch. Und genauso könnte es sein, dass ihr eine Sache für gut erklärt, und es könnte in Wirklichkeit schlecht für euch sein. Nur Gott ist derjenige, der das Gute und das Böse kennt.“

    Bei den Vorbereitungen zu diesem Referat wurde mir deutlich, wie tabuisiert dieses Thema auch unter uns Hod-schas ist. Viel fiel mir bei dem Stichwort Gewalt nicht ein. In den Quellen gehört es eher zu den Randthemen.

    [3] Auch bei diesem Thema ist es wichtig, von einer „Verschönerungstaktik“, abzusehen, zu der manche Muslime   neigen.

    [4] Beispiel: Wenn jemand eine Straftat begeht wie z.B. Alkohol am Steuer, erhält er in der Regel eine Geldstrafe. Dies trifft ihn bei weitem nicht so hart als wenn er öffentlich Hiebe verabreicht bekäme. Dieser Demütigung würde sich keiner so leicht aussetzen. Jedoch ist diese Art von Strafe für viele inakzeptabel. In einer Zeit, in der Hinrichtungen in anderen Ländern an der Tagesordnung sind, erscheint es allerdings widersinnig, über die Unmenschlichkeit der Prügelstrafe zu diskutieren. Vgl. hierzu Sahih Al Buchari, Hadith Nr. 6773 ff.. Die Strafpraxis des Khalifen Omar für den Konsum von Alkohol waren zunächst 40, dann 80 Hiebe.

    [5] s. Sure 4:19. Außerdem sei auf einen Hadith hingewiesen, der von Buchari überliefert ist: „In der Angelegenheit der Frauen ermahnt euch gegenseitig mit Gutem“. Al Ghazali weist in seinem Werk über die Ehe auf 12 Aspekte hin, die der Mann beachten muß. Sein Maßstab ist der Prophet, der bekanntermaßen immer sehr geduldig und liebevoll zu seinen Frauen war.

    [6] Das geht aus dem Vers 4:34 hervor.

    [7] „Nuschuz“ bedeutet praktisch das Gegenteil des Wunsches auf ein friedliches und harmonisches Familienleben sowie die bewußte Auflehnung der Frau gegen ihren Mann und die Ignorierung der Frau durch ihren Mann. S. dazu auch El-Hac Mehmet Zihni, Nimeti Islam, S. 816.

    [8] Zaynab nahm ein Geschenk des Propheten nicht an. Er sagte: Eure (Affronts) sind mir lieber als dass ich von Allah geächtet werde.“ (Überliefert von Buchari, Muslim)