Fasteneinschränkungen bei psychischen Erkrankungen

Eine Frage für ein interdisziplinäres Team aus Ärzt*innen, Therapeut*innen und Theolog*innen

Der Fastenmonat Ramadan ist eine der fünf Säulen des Islams und spielt eine entscheidende Rolle im spirituellen und sozialen Leben gläubiger Muslim*innen. Beim Vorliegen einer Krankheit kann es zur Entbindung vom gebotenen Fasten im Monat Ramadan kommen, jedoch ist die Rolle psychischer Erkrankungen bisher nicht ausreichend im Rahmen dieser Entbindung aus einer interdisziplinären Perspektive betrachtet worden. Die Frage, ob und wann eine psychische Erkrankung vom gebotenen Fasten im Ramadan entbindet, erfordert nicht nur Expertisen in der Disziplin des islamischen Rechts sondern auch die Psychiatrie, biologische Psychologie, Neurologie und Neuropsychopharmakologie. Dabei müssen individuelle Faktoren wie Indikation und individuelle Krankengeschichte, eventuelle medikamentöse Einstellung, Betreuungsmöglichkeiten bei Dekompensationsgefahr bei medikamentöser Umstellung, ein ambulantes vs. stationäres Behandlungssetting, die Freiheitsgrade in der individuellen Tagesgestaltung und -ablauf, Dauer des Fastens (Sommer und Winter), u.v.w. Berücksichtigung finden. Die Komplexität des Themas führt auch dazu, dass kaum allgemeingültige Aussagen oder störungsspezifische Stellungnahmen formuliert werden können und ein professionelles Abwägen für jeden einzelnen Fall von Ramadan zu Ramadan erforderlich ist.

Mehr Informationen zum Thema finden sich z.B. in folgendem Kurzleitfaden mit Fallbeispielen:

Fasteneinschränkungen bei psychischen Krankheiten